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3. 1945-1948: Das Gruber-De Gasperi-Abkommen, das erste Autonomiestatut und das Optantendekret

Mit dieser Forderung stießen die Südtiroler bei den Siegern allerdings auf wenig Sympathien. Österreich selbst konnte auch nicht helfen. Es war ein besetztes Land, das auf dem internationalen Parkett nichts mitzureden hatte, im Übrigen ein Land, das bis zum letzten Tag an der Seite Hitler-Deutschlands gekämpft hatte. Auf der anderen Seite stand ein Italien, das zwar für den Krieg zur Rechenschaft gezogen werden sollte, dem aber doch zugute gehalten wurde, dass es im Krieg fast zwei Jahre an der Seite der Alliierten gestanden hatte. Dem Land wurde ein harter Friedensvertrag diktiert: Es verlor die Flotte, sämtliche Kolonien, im Westen kleinere Grenzgebiete und im Osten ganz Istrien, einschließlich der Dalmatinischen Küste. Um so zäher verteidigte Rom die Brennergrenze, wo nur die Ansprüche Österreich und der Südtiroler abgewehrt werden mussten. Und in dieser Abwehr waren sich alle italienischen Parteien einig.
Auf der Außenministerkonferenz im September 1945 in London wurde von keinem der Alliierten eine Änderung dieser Grenze vorgeschlagen. Lediglich der amerikanische Außenminister James Byrne legte eine Zusatzformel im Hinblick auf territoriale Regelungen vor, die ohne Diskussion angenommen wurde. Sie lautete: "Die Grenze mit Österreich wird unverändert bleiben, mit der Ausnahme, jeden Fall zu hören, den Österreich für kleinere Grenzberichtigungen zu seinen Gunsten vorbringt." Damit trafen die Alliierten eine Grundsatzentscheidung, an der in der Folgezeit nicht mehr gerüttelt werden sollte. Daran änderten auch die zahlreichen Demonstrationen und Manifestationen in Südtirol und in Österreich für eine Rückkehr Südtirols zu Österreich nichts.
Nach den Nationalratswahlen am 25. November 1945 in Österreich und dem vernichtenden Ergebnis für die Kommunisten (4 von 165 Sitzen) wurde zwar in London und Washington noch einmal über dieses Thema nachgedacht, im Foreign Office von einer Arbeitsgruppe sogar die Rückgabe Südtirols an Österreich empfohlen, aber diese Überlegungen fanden am 4. März 1946 ein Ende.
An diesem Tag beendete Außenminister Ernest Bevin persönlich die interne Diskussion über Südtirol. Er entschied für Italien und gegen Österreich. Unterm Strich, so betonte er in einer Sitzung im Foreign Office, hätten die Österreicher zwar die besseren Argumente, wenn man ihnen aber die Kraftwerke in Südtirol überantworten würde, dann "könnte man damit tatsächlich den Russen einen bedeutenden Hebel in die Hände spielen, mit dem sie Italien unliebsam unter Druck setzen können". Man würde auf diese Weise die Ambitionen der Sowjets in Mitteleuropa unterstützen und gegen die eigenen Interessen in Italien handeln. Der britische Verhandlungsführer in Paris wurde angewiesen, beim Thema Südtirol "nicht die Initiative zu übernehmen". Südtirol geriet damit frühzeitig zwischen die Mühlsteine des Kalten Krieges. Am 1. Mai bekräftigten die vier Außenminister in Paris dann ihren Beschluss vom 14. September 1945. Am 24. Juni 1946 lehnten sie auch einen Antrag Österreichs auf "Grenzkorrektur", nämlich Rückgabe des Pustertales, ab.
Wien stand mit seiner Südtirolpolitik vor einem Scherbenhaufen. Die Entscheidung von Paris bedeutete aber keinesfalls das Ende des Themas. Das Gegenteil war der Fall. Die Fäden dafür liefen im Foreign Office zusammen. Die Briten übten stärksten Druck sowohl auf Italien als auch auf Österreich aus. Der höchste Beamte im Foreign Office, Sir Orme Sargent, war davon überzeugt, dass , solange man Italiener und Österreicher sich selbst überließe,
"nichts geschehen wird. Die Österreicher sind zu schwach, um die Dinge voranzutreiben, und für die Italiener als beati possidentes besteht eigentlich keinerlei Veranlassung, sich in einem Abkommen eindeutig festzulegen, so sehr sie auch ihren guten Willen bekunden und vage Versprechungen hinsichtlich guter Absichten machen."
Zunächst wurde Druck auf die Italiener ausgeübt. Ihnen wurde klargemacht, dass ein freundlich gesinntes Österreich im Interesse Italiens liegen müsse und Italien nichts dabei gewinnen könne, wenn "Österreich in die Arme der Russen getrieben wird". Wenn sich die beiden Länder auf ein Autonomiestatut einigen könnten, dann habe man schon eine ganze Menge erreicht. In einem Memorandum für Bevin meinte Sargent, es liege im britischen Interesse, das Abgleiten eines oder beider Länder ins kommunistische Lager zu verhindern; daher gelte es jetzt, die Sache schnell zu regeln. Sargent weiter:
"Es ist wichtig, dass wir die Initiative ergreifen und diese beiden, im Grund genommen westlichen Länder an einen Tisch bringen und etwas nachhelfen, dass sie in ihrem und unserem Interesse so schnell wie möglich eine vernünftige Lösung für dieses unselige Problem finden. Denn, wenn man die Sache langfristig und vom europäischen Blickwinkel aus betrachtet, dann ist es unerlässlich, dass beide Länder, die nun einmal beide so dicht am Eisernen Vorhang liegen, zusammenstehen. Dies haben kluge Leute in Italien und Österreich zwar bereits erkannt, aber die beiden Länder als Ganzes sind aus psychologischen Gründen unfähig, aufeinander zuzugehen, es sei denn, sie werden von den Großmächten gezwungen, ihre gegenseitige Antipathie zu überwinden und die Streitereien zu begraben, die sonst die gegenseitigen Beziehungen auf Dauer vergiften und ihnen selbst und uns nur Schaden zufügen werden."
Auf Grund dieser britischen Initiative kam es dann innerhalb der nächsten Wochen zu einer italienisch-österreichischen Übereinkunft. Am 5 September 1946 unterzeichneten der italienische Ministerpräsident Alcide De Gasperi und  Karl GruberAlcide De Gasperi und der österreichische Außenminister Karl Gruber in Paris das nach ihnen benannte Abkommen, in dem der Grundstein für das Überleben der Südtiroler in einem fremden Staat gelegt wurde. Dieses "Pariser Abkommen" wurde die "Magna Charta" Südtirols und integraler Bestandteil des im Februar 1947 unterzeichneten Friedensvertrages zwischen Italien und den Siegermächten. Damit war Südtirol nicht mehr wie in den zwanziger Jahren eine inneritalienische, sondern eine internationale Angelegenheit, mit Österreich als "Schutzmacht". Im ersten Satz des Abkommens wurde formuliert, worum es ging:
"Den deutschsprachigen Einwohnern der Provinz Bozen und der benachbarten zweisprachigen Ortschaften der Provinz Trient wird volle Gleichberechtigung mit den italienischsprachigen Einwohnern im Rahmen besonderer Maßnahmen zum Schutze des Volkscharakters und der kulturellen und wirtschaftlichen Entwicklung des deutschsprachigen Bevölkerungsteiles zugesichert."
Weiter hieß es: "Der Bevölkerung der oben erwähnten Gebiete wird die Ausübung einer autonomen regionalen Gesetzgebungs- und Vollzugsgewalt gewährt werden." Weitere Kernpunkte betrafen die Gleichstellung der deutschen mit der italienischen Sprache, die Gleichberechtigung in öffentlichen Ämtern und vor allem die inhaltliche Ausgestaltung der Autonomie. Der "Rahmen" der Autonomie sollte "auch" in Beratung mit lokalen deutschsprachigen Vertretern festgelegt werden.
Das Abkommen hatte Schwächen, und in manchen Punkten war es bewusst unverbindlich gehalten worden, aber, so formulierte es damals der italienische Botschafter in London und Italiens Chefunterhändler, Graf Niccolò Carandini, in einem Schreiben an den Generalsekretär des italienischen Außenministeriums, in Paris sei "zur Abwechslung einmal unter Männern guten Glaubens" gearbeitet worden. Und weiter:
"Es ist ein Abkommen, das aus persönlichen Vertrauensbeziehungen entstanden ist und auf ihnen fußt. Wie alles Menschliche ist es weit von Perfektion entfernt und ist Anwendungen und Entwicklungen unterworfen, die von beiden Seiten ebenso guten Willen verlangen. Wenn es standhält, ist es gut. Wenn nicht, wird es keine mehr oder weniger geschickte, präzisierende oder verpflichtende Ausflucht geben, die es stärken kann. Wenn dieses Abkommen sich bewährt, was ein gegenseitiges Opfer an italienischer Souveränität und österreichischen territorialen Ansprüchen einschließt, wird dies vor allem dem Geist des guten Willens zu verdanken sein, von dem man ausgegangen ist und mit dem es abgeschlossen wurde. Ich sehe keine bessere Garantie, die möglich ist. Wenn der gute Wille auf der einen oder der anderen Seite fehlt, bedeutet das, wir sind gescheitert."
De Gasperis Unterschrift offenbarte ein Stück europäischer Gesinnung – zumindest schien es damals so. Die Realität sah dann allerdings anders aus: Die Italiener entzogen sich in der Folgezeit zur Enttäuschung der Südtiroler und Österreicher der damit übernommenen Verpflichtung; sie legten das Abkommen äußerst restriktiv aus. Das begann mit der Bildung der Autonomie. Es wurde keine unabhängige autonome Provinz Südtirol geschaffen, sondern die Region Trentino-Alto Adige, auf deutsch Trentino-Tiroler Etschland, in der die Südtiroler gegenüber den Italienern hoffnungslos in der Minderheit waren. SVP-Vertreter wurden nur mehr zu Diskussionen über die Ausgestaltung des Autonomiestatuts nach Rom geladen, nicht aber zu Beratungen über die Autonomie selbst. Sie erreichten quasi in letzter Minute – am 18. Januar 1948 – einzelne wichtige Verbesserungen am Autonomiestatut, das am 30. Januar beschlossen wurde und mit Verfassungsgesetz am 26. Februar 1948 in Kraft trat.
Zuvor war es in äußerst schwierigen Verhandlungen zwischen Österreich und Italien gelungen, eine Vereinbarung für den Wiedererwerb der italienischen Staatsbürgerschaft für die Optanten zu erreichen. Die Italienern betrachteten alle Optanten – auch jene, die das Land nicht verlassen hatten – als rechtlose "displaced persons". Mit der Verabschiedung des "Optantendekrets" ließ sich die italienische Regierung dann aber bis zur Regelung der Autonomiefrage Zeit. Es trat erst am 5. Februar 1948 in Kraft.

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