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7. Das "Paket"

Nach den ergebnislosen Gesprächen in Mailand, Klagenfurt und Zürich (Januar, Mai und Juni 1961) brachte Österreich die Südtirolfrage erneut vor die UNO-Vollversammlung. Diese erneuerte am 28. November 1961 die Resolution vom Vorjahr. Inzwischen hatte die Neunzehner-Kommission mit ihrer Arbeit begonnen. Sie hatte ihre erste Sitzung am 21. September 1961 abgehalten. Sie beendete ihre Arbeit mit der Überreichung ihres Abschlussberichtes an Ministerpräsident Aldo Moro am 10. April 1964. Drei Monate Arbeit waren geplant gewesen, tatsächlich hatten die Beratungen fast drei Jahre gedauert.
Das Ergebnis der Kommissionsarbeit wurde schon als "Paket" bezeichnet und war im Kern das, was 1969 offiziell als "Paket" von der SVP-Landesversammlung akzeptiert wurde. Von einer eigenen Landesautonomie für Südtirol, wie von SVP und Wien gefordert, war schon lange keine Rede mehr. Mit den im Paket vorgesehenen Maßnahmen ging es um eine 'Aushöhlung' der Regionalautonomie.
Am 16. Dezember 1964 wurde auf einer Geheimkonferenz der beiden sozialistischen Außenminister Bruno Kreisky und Giuseppe Saragat in Paris eine grundsätzliche Einigung erzielt. Am 8. Januar erstattete Kreisky den Vertretern von Nordtirol und Südtirol in Innsbruck Bericht über das erzielte Verhandlungsergebnis und empfahl die Annahme. Diese wurde verweigert, weil die SVP auf weiteren Zugeständnissen in den Bereichen Wirtschaft, Industrie, Finanz- und Arbeitswesen bestand. Weiters sah das Projekt eine befristete Internationalisierung vor, die allerdings den Nachteil hatte, dass die Durchführung des "Pakets" nach der österreichischen Anerkennung zu einer inneritalienischen Angelegenheit geworden wäre. Dies war den Nordtirolern zu wenig. Die Nord- und Südtiroler hatten die Ablehnung bereits wenige Tage zuvor, als sie unter sich waren, beschlossen. Kreisky fühlte sich desavouiert und war zutiefst von den Tirolern enttäuscht. Nachdem die ÖVP seit Frühjahr 1966 die Alleinregierung stellte, ging er mit der SPÖ auf Totalopposition gegen die dann angestrebte Lösung seines Nachfolgers Lujo Toncic-Sorinj und versuchte sogar, die SVP zu spalten.
Toncic-Sorinj nahm 1966 direkte Gespräche mit dem italienischen Außenminister Amintore Fanfani auf. Italien begann nun, ein "Gesamtangebot" zu machen. Das "Paket" lag erstmals Ende August 1966 vor. Am 1. September wurden dann die Verhandlungsergebnisse vom Parteiausschuss der SVP gutgeheißen und der Landesversammlung zur Annahme empfohlen – nach bestimmten "Klärungen", die Magnago bei Ministerpräsident Aldo Moro erreichen sollte.
Was noch offen blieb, war das Problem der "wirksamen internationalen Verankerung" des "Pakets", die der SVP-Parteiausschuss im März 1967 mit Nachdruck forderte. Die Verhandlungen darüber zogen sich drei Jahre hin und wurden streng geheim geführt. Sie müssen im Zeichen der unruhigen politischen Lage von 1967 und 1968 gesehen werden: Die schon erwähnten Sprengstoffanschläge, das italienische EWG-Veto, Parlamentswahlen und Regierungskrisen in Italien dienten aber auch vor allen den Paketgegnern dazu, eine Entscheidung immer wieder hinauszuzögern.
Was die internationale Verankerung betraf, hatte Italien 1964 ein Schiedsgericht vorgeschlagen. Nun zog es plötzlich diesen Vorschlag wieder zurück und lehnte jede vertragliche Vereinbarung im Zusammenhang mit dem "Paket" ab. Es blieb also nur eine politische Verankerung; und die nannte man dann "Operationskalender". Dieser sollte ein Zeitplan mit Terminen zur Durchführung des "Pakets" sein, an dessen Ende Österreich dann den Streit für beendet erklären sollte. Die Außenminister Pietro Nenni und Kurt Waldheim einigten sich über diesen Operationskalender anlässlich einer Sitzung des Ministerkomitees der Mitgliedstaaten des Europarates am 13. Mai 1969. Die Maßnahmen sollten Hand in Hand mit Schritten Österreichs gehen, wie zwei ineinandergreifende Zahnräder, oder, wie es Kurt Waldheim einmal formulierte: "Das Paket ist der Zug, der Operationskalender der Fahrplan." In der Folge würde Italien sein EWG-Veto zurückziehen.
Eine letzte Hürde stellte die SVP-Landesversammlung dar, ohne deren Zustimmung die österreichische Regierung nicht handeln wollte. Im Oktober 1969 hatte der Parteiausschuss der SVP mit 41 gegen 23 Stimmen beschlossen, der Landesversammlung die Annahme von Paket und Operationskalender zu empfehlen. Am 22. November 1969 begann um 9.30 Uhr im großen Kursaal des Meraner Kurhauses die außerordentliche Landesversammlung der SVP. 1111 Delegierte aus den sieben Wahlbezirken Bozen, Brixen, Meran, Pustertal, Sterzing, Unterland und Vinschgau fanden sich zusammen. Paketgegner und Paketbefürworter standen sich gegenüber, die 'Schlacht' konnte beginnen. Auf der einen Seite standen die Paketbefürworter mit Landeshauptmann Silvius Magnago, Friedl Volgger und den Parlamentsabgeordneten Roland Riz und Karl Mitterdorfer an der Spitze, auf der anderen die Paketgegner mit Senator Peter Brugger, dem stellvertretenden Landeshauptmann Alfons Benedikter und Landesrat Joachim Dalsass.
Nach 18 Stunden Debatte wurde das Paket in den frühen Morgenstunden des 23. November mit einer knappen Mehrheit von 583 (52,8 %) gegen 492 (44,6 %) Stimmen angenommen. Am 30. November trafen dann Moro und Waldheim in Kopenhagen zusammen, um den Zeitplan für Paket und Operationskalender konkret festzulegen. Es gehe darum, wie es im Kommuniqué hieß, den gegenwärtigen Streit zwischen Österreich und Italien zu beenden.
Am nächsten Tag, dem 1. Dezember, gab Bundeskanzler Josef Klaus vor dem österreichischen Nationalrat eine Erklärung zum Thema "Terrorismus" ab. Er sagte u.a.:
"In früheren Jahren wurden von unverantwortlicher Seite Gewaltakte im Zusammenhang mit dem Problem Südtirol gesetzt, die zu unserem tiefsten Bedauern Menschenleben gekostet und Sachschäden verursacht haben. Mit allem Nachdruck wiederhole ich, dass wir die Anwendung von Gewalt als Mittel zur Durchsetzung politischer Ziele verurteilen."
Sieben Tage später, am 8. Dezember, zog Italien auf der EWG-Ministerratssitzung in Brüssel sein Veto zurück. Am 2. Dezember wurde der Vertrag betr. Internationaler Gerichtshof (IGH) in Wien paraphiert, am 3. Dezember kündigte Ministerpräsident Mariano Rumor vor dem italienischen Parlament die Maßnahmen für Südtirol an. Bei der Abstimmung waren 269 Abgeordnete für und 26 gegen die Erklärung Rumors; 88 enthielten sich der Stimme.
Am 15. Dezember folgte die entsprechende Erklärung von Bundeskanzler Klaus im Nationalrat. Hier war die Zustimmung weniger überwältigend. Wie erwartet brachte die SPÖ einen Antrag ein, wonach das gesamte Paket – und nicht nur der Pariser Vertrag – dem IGH unterworfen werden sollte. Dieser Antrag wurde am nächsten Tag mit 83 Stimmen der ÖVP gegen 79 der Opposition abgelehnt (73 SPÖ, 6 FPÖ). Mit derselben Stimmenzahl wurde dann die Regierungserklärung von Klaus gebilligt und damit die Regierung beauftragt, im Sinne des "Operationskalenders" fortzufahren.
Dieses "Paket" stellte eigentlich nichts anderes dar als die Summe der Zugeständnisse Italiens zur Erweiterung der durch das Autonomiestatut von 1948 nicht ausreichend gewährten Autonomie für Südtirol. Es enthielt 137 "Maßnahmen" für die Bevölkerung Südtirols. 97 davon mussten mittels Abänderung des Autonomiestatuts von 1948 verwirklicht werden (durch Verfassungsgesetz), acht mit Durchführungsbestimmungen zum besagten Autonomiestatut, 15 mit einfachem Staatsgesetz, neun mit Verwaltungsverordnungen, der Rest mit Verwaltungsakten. Der wichtigste Teil des "Pakets" war die Abänderung des alten Autonomiestatuts bzw. die Genehmigung eines neuen Statuts, was dann mit Verfassungsgesetz Nr. 1 vom 10. November 1971 (in Kraft getreten am 20. Januar 1972) erfolgte. Maßnahme 137 sah die Einrichtung einer ständigen Kommission für die Probleme der Provinz Bozen vor. Für den Fall der Erfüllung des "Pakets" verpflichtete sich Österreich, eine Streitbeilegungserklärung vor der UNO abzugeben (Punkte 13-18 des Operationskalenders).
Was waren die wichtigsten Unterschiede zwischen dem alten und dem neuen Autonomiestatut? Bereits in der Überschrift zum ersten Abschnitt des Sonderstatuts ist nicht mehr die Rede vom "Tiroler Etschland", sondern es heißt nunmehr "Südtirol". Im ersten Kapitel ist der Artikel 3 ergänzt: "Den Provinzen Trient und Bozen ist gemäß diesem Statut eine nach Art und Inhalt besondere Autonomie zuerkannt." Dieser kurze Satz drückt aus, was im neuen Autonomiestatut verwirklicht werden sollte. Ganz Italien ist in Regionen gegliedert, und diese wiederum sind in Provinzen unterteilt, deren Kompetenzen im Zuge der verfassungsrechtlich festgelegten Dezentralisierung genau abgegrenzt sind. Viele Befugnisse liegen aber bei der Region, und im Falle "Trentino-Tiroler Etschland" bedeutete dies: in Händen der italienischen Mehrheit, die diese Befugnisse zu Ungunsten der Südtiroler genutzt hatte. Das war ja seit 1948 das Problem gewesen.
Zum Schutz der deutschsprachigen Minderheit, die aber eine Mehrheit in der Provinz Bozen darstellt, wurde nun ein für Italien einzigartiges Statut ausgearbeitet. Darin blieb zwar die Region bestehen, wie sie schon vorher festgelegt worden war, allerdings fallen die meisten regionalen Kompetenzen in die Vollmacht der beiden Provinzen. Für Südtirol bedeutet dies: in die Hände der dortigen deutschsprachigen Mehrheit "zum Schutze und zur Erhaltung ihrer völkischen und kulturellen Eigenart" als Minderheit im italienischen Staat. Im zweiten und dritten Kapitel wurden die Befugnisse der Region und der beiden Provinzen aufgelistet; dabei wurde deutlich, dass im neuen Autonomiestatut zahlreiche Zuständigkeiten von der Region auf die zwei autonomen Provinzen übergehen sollten. Deren wichtigste waren: der geförderte Wohnungsbau, Jagd- und Fischerei, Pflanzen- und Tierschutzparks, Straßenwesen, Wasserleitungen und öffentliche Arbeiten, Kommunikations- und Transportwesen, Übernahme öffentlicher Dienste, Fremdenverkehr und Gastgewerbe, Land- und Forstwirtschaft, Wasserbauten, öffentliche Fürsorge und Wohlfahrt, Kindergarten und Schulbau.
Es werden auch die Ladiner, die im Autonomiestatut von 1948 fast überhaupt nicht berücksichtigt worden waren, ausführlich erwähnt, besonders im Artikel 19, der sich mit dem Problem der Schulen befasst. ("Die ladinische Sprache wird in den Kindergärten verwendet und in den Grundschulen der ladinischen Ortschaften gelehrt.") Im Artikel 102 wurden diese Rechte auch auf die Ladiner in der Provinz Trient ausgedehnt.
Erwähnenswert ist auch, dass jetzt in den Grundschulen, von der 2. oder 3. Klasse an, und in den Sekundarschulen der Unterricht der jeweils zweiten Sprache Pflicht war, eine außerordentlich wichtige Voraussetzung für die angestrebte Zweisprachigkeit der gesamten Bevölkerung Südtirols (Artikel 19). Weiters wurde den eigens dafür vorgesehenen Organen der Provinzen größere Zugeständnisse bei der "Genehmigung und Beurkundung und Kundmachung von Gesetzen und Verordnungen" eingeräumt. Diese Vollmachten waren in primäre und sekundäre Zugeständnisse aufgeteilt (Artikel 4 und 5). "Primär" bedeutet, dass das Land Gesetze und Normen erlassen kann, ohne aber die Verfassung und die Grundsätze der italienischen Rechtsordnung, internationale Verpflichtungen und grundlegende Richtlinien der wirtschaftlich-sozialen Reformen des italienischen Staates zu verletzen. Bei sekundären Zugeständnissen sind die Einschränkungen noch um die in den Staatsgesetzen festgelegten Grundsätze erweitert. Diese Linie – mehr Befugnisse der Provinzen zu Lasten der Region – setzte sich im gesamten Autonomiestatut fort. Dieses Statut stellte gesetzlich verankerte Richtlinien dar, die aufgrund von Durchführungsbestimmungen, die im "Paket" vereinbart worden waren, rechtliche Gültigkeit erlangen und Anwendung finden sollten.

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